Allgemeines zur Abfallwirtschaft:
Die gesetzliche Grundlage für die Abfallwirtschaft in Österreich bildet das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002). Weiters gibt es in den Bundesländern Landesgesetze die abfallwirtschaftsrechtliche Aspekte regeln (z.B. Sammlung von Siedlungsabfall). Die Organisation der Sammlung von Abfällen fällt in die Zuständigkeit der einzelnen Gemeinden oder Gemeindeverbänden. Nähere Informationen wie die Abfallsammlung an Ihrem Wohnort organisiert ist, was Sie zu beachten haben – insbesondere die Abfalltrennung – und welche Kosten von Ihnen zu tragen sind, erhalten Sie daher bei Ihrer Gemeinde.
Bitte beachten Sie, dass die folgenden Angaben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit erheben. Details wie z.B. genaue Öffnungszeiten oder Annahmerichtlinien, erfragen Sie bitte in ihrer Gemeinde.
Entsorgung in Wien:
Annahmebestimmungen der Mistplätze
Die Mistplätze sind eine Gratis-Serviceeinrichtung der Wiener Stadtverwaltung.
Privatpersonen dürfen zweimal täglich einen Kubikmeter, nicht gefährlichen Abfall, am Mistplatz abgeben. Gewerbefahrzeuge dürfen nur einmal täglich einen Kubikmeter anliefern.
Die Abgabe von größeren Mengen ist kostenpflichtig.
Zur Abgabe von Problemstoffen in Haushaltsmengen befindet sich auf jedem Mistplatz eine Problemstoffsammelstelle.
Details sind auf der Internetseite der MA48 und im Mistplatz-ABC zu finden. Nähere Informationen gibt es auch am Misttelefon, Telefonnummer: +43 1 546 48